Als Folge der Einführung neuer EU-Einstufungen sind die Einstufungen PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) derzeit sowohl in der REACH-Verordnung, als auch in der… Continue reading Vergleich von PBT und vPvB in REACH und CLP
Tag: vPvB
Neue Einstufung PBT und vPvB
Seit dem 20.04.2023 gibt es neue Einstufungen im Umwelt-Bereich, die eine Aussage über besonders hartnäckige Stoffe geben: PBT und vPvB. Ausgeschrieben heißt die Gefahrenklasse dann „Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften“, oder in kurz: PBT- und vPvB-Eigenschaften.
CLP-Verordnung: Neue Einstufungen sind da!
Seit längerem sind bereits Vorversionen der CLP-Verordnung einsehbar gewesen, seit 31.03.2023 ist es offiziell: Es kommen neue Einstufungen in Europa.
Was bedeutet PBT und vPvB?
PBT bedeutet Persistent (P), Bioakkumulierbar (B) und Toxisch (T). vPvB bedeutet Sehr Persistent (vP) und Sehr Bioakkumulierbar (vB). Bei beiden Abkürzungen ist zu beachten, dass die Stoffe jeweils alle Eigenschaften erfüllen, nicht nur einen Teil davon (z.B. P und T aber nicht B).
