Neue Einstufung PBT und vPvB

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Seit dem 20.04.2023 gibt es neue Einstufungen im Umwelt-Bereich, die eine Aussage über besonders hartnäckige Stoffe geben: PBT und vPvB. Ausgeschrieben heißt die Gefahrenklasse dann „Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften“, oder in kurz: PBT- und vPvB-Eigenschaften.

Was bedeutet PBT und vPvB?

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PBT bedeutet Persistent (P), Bioakkumulierbar (B) und Toxisch (T). vPvB bedeutet Sehr Persistent (vP) und Sehr Bioakkumulierbar (vB). Bei beiden Abkürzungen ist zu beachten, dass die Stoffe jeweils alle Eigenschaften erfüllen, nicht nur einen Teil davon (z.B. P und T aber nicht B).