Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen

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Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen kommen einige Verpflichtungen auf einen Betrieb zu. Diese sind in der GefStoffV [1] aufgeführt und beinhalten unter anderem auch die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung. Ein Teil… Continue reading Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen

Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung

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Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie identifiziert und bewertet Gefahren, die für Beschäftige am Arbeitsplatz auftreten können. Dabei können Sie eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich entweder nach Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten durchführen.

Fachkunde für Gefahrstoff-­Gefährdungs­beurteilungen

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In der Gefahrstoffverordnung, Abschnitt 3, wird auf eine benötigte Fachkunde für Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen hingewiesen. Bevor der Arbeitgeber den Beginn von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufnehmen lässt, wird also eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung benötigt. Selbst Betriebe ohne Mitarbeiter sind davon nicht befreit.

Inhalt von Gefahrstoff-­Gefährdungs­beurteilungen – ein Vergleich

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Der Inhalt von Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergänzt die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsschutzes nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In beiden Rechtstexten werden Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation erwähnt – doch was für zusätzliche Anforderungen stellen Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen?