Gemischeinstufung Hautätzend nach GHS CLP – mehrere Wege

© GeSi Software GmbH

Die Gemischeinstufung Hautätzend nach GHS CLP beruht auf der Schnelligkeit der Ätzwirkung auf die Haut.  Neben der direkten Verwendung von Tierversuchen zur Einstufung, kann bei Hautätzend / Hautreizend auf den pH-Wert zurückgegriffen werden. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten für die Gemischeinstufung.

Ein i hinter dem H-Satz? Die Karzinogenität in GHS

© Zffoto - Fotolia.com

Karzinogenität ist eine der Gesundheitsgefahren der Verordnung 1272/2008 (CLP-VO). Sie beschreibt Stoffe oder Gemische, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Die Gefahrenhinweise beinhalten die Kodierungen H350, H350i und H351. Doch wo kommt das “i” her und was hat es zu bedeuten?