Die neue Fassung vom 20.01.2017 und die verbundene Integration von REACH und CLP kann zu Verpflichtungen durch die Aktualisierung der Chemikalien-Verbotsverordnung führen. Um genau zu sein handelt es sich um die Erlaubnispflicht und Anzeigepflicht, die sich aus bestimmten Einstufungen von Gefahrstoffen ergeben.
