Verpflichtungen durch die Aktualisierung der Chemikalien-Verbotsverordnung

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Die neue Fassung vom 20.01.2017 und die verbundene Integration von REACH und CLP kann zu Verpflichtungen durch die Aktualisierung der Chemikalien-Verbotsverordnung führen. Um genau zu sein handelt es sich um die Erlaubnispflicht und Anzeigepflicht, die sich aus bestimmten Einstufungen von Gefahrstoffen ergeben.