Die CLP-Einstufung “Gewässergefährdend”(CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 4 Umweltgefahren, 4.1) basiert auf Umwelt-toxikologischen Daten.
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Die CLP-Einstufung “Gewässergefährdend”(CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 4 Umweltgefahren, 4.1) basiert auf Umwelt-toxikologischen Daten.