SDBtransfer: Sicherheits­datenblätter einfach übertragen

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n der REACH-Verordnung ist die Weitergabe der Informationen von Gefahrstoffen entlang der Lieferkette geregelt und vorgegeben. Die Sicherheitsdatenblätter werden von Inverkehrbringer zu Inverkehrbringer elektronisch oder in Papierform übertragen bis zum Endkunden, wobei die Erfassung in eigene Datenbanksysteme einen erheblichen Zeitaufwand für alle Beteiligten bedeuten kann. Durch ein neues Datenformat wird Übernehmen von Informationen entlang der Lieferkette erheblich erleichtert.

Vermisst! Was ist geworden aus Giftig, Reizend, Gesundheitsschädlich?

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Die aus den Einstufungen gemäß Richtlinie 67/548/EWG bekannten Begriffe Giftig (T), Sehr Giftig (T+), Reizend (Xi) und Gesundheitsschädlich (Xn) mögen zwar einfach und verständlich klingen, waren es in Wirklichkeit jedoch nie. Das wird spätestens dann deutlich, wenn diese nach GHS (global harmonisiertes System), umgesetzt durch die CLP-Verordnung, übertragen werden werden sollen.