n der REACH-Verordnung ist die Weitergabe der Informationen von Gefahrstoffen entlang der Lieferkette geregelt und vorgegeben. Die Sicherheitsdatenblätter werden von Inverkehrbringer zu Inverkehrbringer elektronisch oder in Papierform übertragen bis zum Endkunden, wobei die Erfassung in eigene Datenbanksysteme einen erheblichen Zeitaufwand für alle Beteiligten bedeuten kann. Durch ein neues Datenformat wird Übernehmen von Informationen entlang der Lieferkette erheblich erleichtert.
Category: Sicherheitsdatenblatt-Erstellung
BfR-Produktmeldung: Welche Produkte müssen wie genau gemeldet werden?
Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) müssen bestimmte Produkte und deren Rezepturen gemäß Chemikaliengesetz §16e von Herstellern oder Einführern gemeldet werden.
Übergangsregelung für die BfR-Produktmeldung verlängert
Am 04.05.2016 wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist für Produktmeldungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung in die Wege geleitet, bei der unter bestimmten Voraussetzungen keine Produktmeldung erforderlich ist. Jetzt bleibt die Frage, wer von der neuen Übergangsregelung eigentlich betroffen ist.
Vermisst! Was ist geworden aus Giftig, Reizend, Gesundheitsschädlich?
Die aus den Einstufungen gemäß Richtlinie 67/548/EWG bekannten Begriffe Giftig (T), Sehr Giftig (T+), Reizend (Xi) und Gesundheitsschädlich (Xn) mögen zwar einfach und verständlich klingen, waren es in Wirklichkeit jedoch nie. Das wird spätestens dann deutlich, wenn diese nach GHS (global harmonisiertes System), umgesetzt durch die CLP-Verordnung, übertragen werden werden sollen.
