Wichtige physikalisch-chemische Eigenschaften von Gemischen in GHS CLP

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Im Einstufungsprozess für Gemische werden neben Informationen zu den Inhaltsstoffen auch physikalisch-chemische Eigenschaften von Gemischen in GHS CLP benötigt. Die Vermutung, Informationen ausschließlich aus Inhaltsstoffen beziehen zu können ist für eine vollständige Einstufung falsch. Aber warum werden überhaupt physikalisch-chemische Gemisch-Daten für die Einstufung benötigt, und welche?

Einstufungen in GHS CLP und Gefahrgut – ein Vergleich

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Die Einstufungen in GHS CLP und Gefahrgut sind nicht immer grundverschieden, im Gegenteil. Für die Angabe der UN-Nummer in Abschnitt 14 kann es eine große Zeitersparnis sein, die sich ergebenden Klassen des Gefahrguts anhand der CLP-Einstufung abzuschätzen. Wichtig hierbei ist zu wissen, welche Bereiche Ähnlichkeiten aufweisen und welche für einen Vergleich ungeeignet sind.

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung bei Gemischen richtig angeben

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Die Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung gehört nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) in Unterabschnitt 14.2. Wurde die Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung schon als Produktidentifikator in Unterabschnitt 1.1 verwendet, ist keine zusätzliche Angabe nötig.

Doch wann ist die Versandbezeichnung ordnungsgemäß, vor allem bei Gemischen?

Gemischeinstufung Hautätzend nach GHS CLP – mehrere Wege

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Die Gemischeinstufung Hautätzend nach GHS CLP beruht auf der Schnelligkeit der Ätzwirkung auf die Haut.  Neben der direkten Verwendung von Tierversuchen zur Einstufung, kann bei Hautätzend / Hautreizend auf den pH-Wert zurückgegriffen werden. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten für die Gemischeinstufung.